Kontaktaufnahme und Verlauf der Therapie

Wie kann man eine Sprachtherapie/ Logopädie aufnehmen? 

Wenn Sie als Eltern oder eine Bezugsperson aus dem Umfeld Ihres Kindes (Kinder- oder FachärztIn, ErzieherIn, LehrerIn) eine Auffälligkeit im Spracherwerb festgestellt haben, folgt in der Regel die Abklärung bei Ihrem Kinderarzt, Zahnarzt oder HNO-Arzt. Dieser stellt eine Verordnung für Sprachtherapie/ Logopädie aus.

Am Beginn der Therapie stehen ein ausführliches Erstgespräch und die Diagnostik. Auf dieser Grundlage beginnt die Therapie. Je nach Ausprägung der Symptomatik findet diese ein bis zweimal wöchentlich statt. Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. 

Mit Ihrem Einverständnis nehme ich im Verlauf der Therapie Kontakt zum Kindergarten oder der Schule auf. Dies hat sich als alltagsnahe Praxis bewährt.


Therapieangebot für Kinder und junge Erwachsene

  • Störungen der kindlichen Lautbildung, z.B. Lispeln oder Probleme in der Aussprache einzelner oder mehrerer Laute, auch im Zusammenhang mit Hörwahrnehmungsstörungen
  • Late Talker, z.B. wenn Ihr Kind mit 2 bis 2,5 Jahren weniger als 50 Wörter spricht
  • Sprachentwicklungsstörungen, z.B. in Form eines nicht altersentsprechenden Wortschatzes oder Problemen im Satzbau
  • Myofunktionelle Störungen bei Kindern, z.B. durch Fehlfunktionen der Zunge beim Schlucken, Sprechen
  • Down Syndrom und neurodiversen Problemen in  der Sprach- und Sprechentwicklung
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • Lese-/ Rechtschreibschwäche, z.B. durch Probleme in der auditiven Hörwahrnehmung und Verarbeitung 

Kostenübernahme

Die Sprachtherapie erfolgt auf der Grundlage einer kassenärztlichen oder

privaten Verordnung ihres Hausarztes oder Facharztes.