Wie kann man eine Sprachtherapie/ Logopädie aufnehmen?
Wenn Sie als Eltern oder eine Bezugsperson aus dem Umfeld Ihres Kindes (Kinder- oder FachärztIn, ErzieherIn, LehrerIn) eine Auffälligkeit im Spracherwerb festgestellt haben, folgt in der Regel die Abklärung bei Ihrem Kinderarzt, Zahnarzt oder HNO-Arzt. Dieser stellt eine Verordnung für Sprachtherapie/ Logopädie aus.
Am Beginn der Therapie stehen ein ausführliches Erstgespräch und die Diagnostik. Auf dieser Grundlage beginnt die Therapie. Je nach Ausprägung der Symptomatik findet diese ein bis zweimal wöchentlich statt. Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten.
Mit Ihrem Einverständnis nehme ich im Verlauf der Therapie Kontakt zum Kindergarten oder der Schule auf. Dies hat sich als alltagsnahe Praxis bewährt.
Die Sprachtherapie erfolgt auf der Grundlage einer kassenärztlichen oder
privaten Verordnung ihres Hausarztes oder Facharztes.